Winterthurer Jugendsportförderung

Die Stadt Winterthur, vertreten durch das Sportamt, unterstützt die auf dem Gebiet des Jugendsportes tätigen Sportverbände und -vereine durch Gewährung finanzieller Beiträge. Bezugsberechtigt sind nur Vereine oder Verbände mit Sitz in Winterthur, welche zudem ordentliches Mitglied im DWS sein müssen. Gesuche von Antragstellern welche dieses Kriterium nicht erfüllen, werden im weiteren Prozess nicht berücksichtigt.

Die Beitragsleistungen im 2024 von total Fr. 300'000 werden wie folgt aufgeteilt:

  • 180'000.-    Kopfbeiträge
  • 80'000.-       Vereinstätigkeit gemäss Jugend und Sport
  • 25'000.-      Jugendsport-Veranstaltungen (nicht ausgeschöpftes Budget fliesst bei Kopfbeiträgen ein)
  • 15'000.-    Jugendsport-Kurse (nicht ausgeschöpftes Budget fliesst bei Kopfbeiträgen ein)

Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Kommission Jugendsportförderung des DWS.
Die Vereine und Verbände haben ihre Beitragsgesuche zwischen dem 1. Februar und 31. März 2024 einzureichen.

KopfbeiträgeVereinstätigkeit gemäss Jugend und Sport Jugendsportveranstaltungen Jugendsport-Kurse

Beitragsgesuche
Der Verteilschlüssel des städtischen Beitrages wird von Jahr zu Jahr aufgrund der termingerecht eingereichten Gesuche durch den DWS berechnet und dem Sportamt zum Entscheid vorgelegt. Der DWS hat das Recht, von den Vereinen und Verbänden Auskunft über die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu verlangen. Bei missbräuchlicher Verwendung können die Beiträge zurückgefordert werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nur an Vereine, die weder bei der Stadt Winterthur noch beim DWS Schulden haben. Falsche Angaben auf den Antragsformularen können einen Beitragsentzug zur Folge haben.

Im «Leitfaden Jugendsportförderung Stadt Winterthur» sind alle relevanten Grundlagen und Definitionen transparent aufgezeigt .

Seit 2014 werden die Briefe mit der Höhe der Auszahlung der Beiträge nicht mehr separat an alle Verantwortlichen gesendet, sondern alle Beiträge auf einem Brief zusammengefasst und an den Abrechnungsverantwortlichen / die Abrechnungsverantwortliche des Vereins gesendet. Es liegt in der Verantwortung dieser Person, dass alle nötigen Personen des Vereins über die Auszahlung informiert werden.

Nach dem 31. März 2024 eingehende Gesuche und nicht korrekt eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Weitere Auskünfte erteilt:

Dachverband Winterthurer Sport (DWS)
Robert Risse
8400 Winterthur
Telefon: 079 936 09 72
E-Mail: robert.risse(at)dwswinterthur.ch




Sportamt Winterthur
Hannes Tschudin
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Telefon: 052 267 40 17
E-Mail: hannes.tschudin(at)win.ch