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Jugendsport-Veranstaltungen |
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RichtlinienBeiträge werden für Jugendsport-Veranstaltungen mit grosser Bedeutung für die Stadt gewährt. Ausgenommen sind bereits anderweitig durch die Stadt finanziell unterstützte Anlässe.
Beitragsgesuch für Jugendsport-VeranstaltungenDas Beitragsgesuch ist mit dem offiziellen Formular im Doppel bis spätestens 30. September 2010 an den Dachverband Winterthurer Sport, Postfach 1710, 8401 Winterthur zu richten. Das Gesuch ist elektronisch auszufüllen, auszudrucken und muss rechtsgültig unterzeichnet sein. Der Verteilerschlüssel des städtischen Beitrages wird von Jahr zu Jahr aufgrund der termingerecht eingereichten Gesuche durch den DWS berechnet und dem Sportamt zum Entscheid vorgelegt. Der DWS hat das Recht, von den Vereinen und Verbänden Auskunft über die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu verlangen. Bei missbräuchlicher Verwendung können die Beiträge zurückgefordert werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nur an Vereine, die weder bei der Stadt Winterthur noch beim DWS Schulden haben. Falsche Angaben auf den Antragsformularen können einen Beitragsentzug zur Folge haben. Nach dem 30. September 2010 eingehende Gesuche werden nicht berücksichtigt! Kontaktpersonen für weitere AuskünfteDWS, Claudia Bäbler Rück, Postfach 1710, 8401 Winterthur Tel. oder Sportamt Winterthur, David Mischler, Pflanzschulstr. 6a, 8402 Winterthur Tel.
Einzureichen sind:
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