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Anerkennung besondere Leistungen |
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RichtlinienDie Anerkennungsbeiträge für besondere Leistungen im Bereich der Jugendsportförderung werden an Sportverbände und Sportvereine mit entsprechendem Leistungsausweis geleistet. Als besondere Leistungen gelten z. B.: Projekte von überdurchschnittlicher Wirkung, ausserordentliche Aktivitäten oder ein mehrjähriges Nachwuchskonzept. Es muss ein eigenes schriftliches Gesuch eingereicht werden, welches genaue Angaben über Form, Anzahl Teilnehmende usw. und entsprechende Kosten enthält. Einzureichen sind:
Beitragsgesuch für Anerkennung besondere LeistungenDas Beitragsgesuch ist im Doppel bis spätestens 30. September 2010 an den Dachverband Winterthurer Sport, Postfach 1710, 8401 Winterthur zu richten. Das Gesuch ist elektronisch auszufüllen, auszudrucken und muss rechtsgültig unterzeichnet sein. Der Verteilerschlüssel des städtischen Beitrages wird von Jahr zu Jahr aufgrund der termingerecht eingereichten Gesuche durch den DWS berechnet und dem Sportamt zum Entscheid vorgelegt. Der DWS hat das Recht, von den Vereinen und Verbänden Auskunft über die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu verlangen. Bei missbräuchlicher Verwendung können die Beiträge zurückgefordert werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nur an Vereine, die weder bei der Stadt Winterthur noch beim DWS Schulden haben. Falsche Angaben auf den Antragsformularen können einen Beitragsentzug zur Folge haben. Nach dem 30. September 2010 eingehende Gesuche werden nicht berücksichtigt! Kontaktpersonen für weitere AuskünfteDWS, Claudia Bäbler Rück, Postfach 1710, 8401 Winterthur Tel. oder Sportamt Winterthur, David Mischler, Pflanzschulstr. 6a, 8402 Winterthur Tel. |
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